Norm
AußStrG §9 LRechtssatz
Die Antragsgegnerin ist durch die Aufforderung des Vorsitzenden des Kartellgerichtes gemäß § 57 KartG 1988, binnen einem Monat ein Bagatellkartell anzuzeigen, beschwert. Gegen diesen Beschluß ist der Rekurs daher zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0006708Dokumentnummer
JJR_19900705_OGH0002_000OKT00013_9000000_001