Norm
UVG §3 Z2Rechtssatz
Der Fall einer aussichtslos "scheinenden" Exekutionsführung nach § 3 Z 2 UVG liegt jedenfalls schon dann vor, wenn ("besonders weil") im Inland ein Drittschuldner oder ein Vermögen, dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge deckenden Ertrag erwarten läßt, nicht bekannt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076050Dokumentnummer
JJR_19900711_OGH0002_0020OB00582_9000000_001