Norm
EKHG §9 BRechtssatz
Eine fehlerhafte Beschaffenheit ist dann vorhanden, wenn die technischen Einrichtungen des Fahrzeuges ungenügend sind. Ein Fahrzeug ist nicht fehlerhaft beschaffen, wenn es so beschaffen ist und so arbeitet, wie dies die derartigen Fahrzeugen normaler Beschaffenheit der Fall ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0058235Dokumentnummer
JJR_19900711_OGH0002_0020OB00031_9000000_001