Norm
ABGB §140 Abs3 CaRechtssatz
Die Mindestpensionshöhe bedeutet eine Orientierungshilfe, ob ein Kind, das eigenes Einkommen bezieht, bereits selbsterhaltungsfähig ist. Liegt der vom Unterhaltspflichtigen auf Grund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringende Unterhalt darüber, soll das Kind auch während seiner beruflichen Ausbildung an dem höheren Lebensstandard seiner Eltern angemessen teilhaben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047578Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016