RS OGH 1990/7/11 3Ob31/90

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Veröffentlicht am 11.07.1990
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Norm

EO §353 IIA
EO §353 III
ZPO §7 Abs1 Bd
ZPO §54 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes einer beschädigten Gasversorgungsanlage ist ausreichend bestimmt. Im Exekutionsantrag genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlages eines befugten Gewerbsmannes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0004693

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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