Norm
ABGB §1063Rechtssatz
Nach Versteigerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache steht dem Vorbehaltsverkäufer der Exzindierungsanspruch auf den Erlös zu. Es ist ihm überlassen, gegen welchen der aus dem Meistbot zu befriedigenden Gläubiger er den Exzindierungsanspruch erhebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0001046Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012