RS OGH 1990/7/11 3Ob38/90, 1Ob2120/96p

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Veröffentlicht am 11.07.1990
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Norm

ABGB §1063
EO §37 B

Rechtssatz

Nach Versteigerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache steht dem Vorbehaltsverkäufer der Exzindierungsanspruch auf den Erlös zu. Es ist ihm überlassen, gegen welchen der aus dem Meistbot zu befriedigenden Gläubiger er den Exzindierungsanspruch erhebt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 38/90
    Entscheidungstext OGH 11.07.1990 3 Ob 38/90
    Veröff: RdW 1991,11 = JBl 1991,378
  • 1 Ob 2120/96p
    Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2120/96p
    Auch; nur: Nach Versteigerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache steht dem Vorbehaltsverkäufer der Exzindierungsanspruch auf den Erlös zu. (T1); Beisatz: Der Anspruch des Vorbehaltseigentümers auf das Meistbot leitet sich aus seinem Eigentumsrecht ab; mit dessen Geltendmachung wird ein Surrogat eines dinglichen Rechtes und kein Bereicherungsanspruch geltend gemacht. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0001046

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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