Norm
EO §7 Abs1 BdIIGRechtssatz
Die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes einer beschädigten Gasversorgungsanlage ist ausreichend bestimmt. Im Exekutionsantrag genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlages eines befugten Gewerbsmannes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000935Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013