RS OGH 1990/7/11 3Ob83/90

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Veröffentlicht am 11.07.1990
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Norm

EO §14

Rechtssatz

Gehaltsexekution neben Zwangsversteigerung zulässig, wenn rückständige und laufende Leistungen mit Versorgungscharakter betrieben werden, um wenigstens einen Teil der Beträge ohne weitere beträchtliche Verzögerung hereinzubringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000545

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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