Norm
EO §14Rechtssatz
Gehaltsexekution neben Zwangsversteigerung zulässig, wenn rückständige und laufende Leistungen mit Versorgungscharakter betrieben werden, um wenigstens einen Teil der Beträge ohne weitere beträchtliche Verzögerung hereinzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000545Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010