Norm
ZPO §14 CRechtssatz
Mehrere (vom Zeitpunkt des Besitzerwerbes an) titellose Benützer einer unbeweglichen Sache bilden gegenüber dem Räumungsbegehren des Eigentümers keine notwendige Streitgenossenschaft. Es besteht ein selbständiger Räumungsanspruch gegen jeden einzelnen rechtsgrundlosen Benützer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0035616Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2022