Rechtssatz
Wird der Eindruck erweckt, die Erlangung eines Gratis-Biers werde durch den Kauf der Zeitschrift ermöglicht oder doch erleichtert, wird dadurch auch zum Ausdruck gebracht, daß diese Gratisgabe mit der Zeitschrift gewährt werde, also - wegen der Abhängigkeit der Nebenleistung vom Abschluß eines Hauptgeschäftes - eine Zugabe sei (ÖBl 1979,66; ÖBl 1989,112 uva). Damit wird eine Zugabe nur angekündigt, nicht aber gewährt und ebensowenig auch angeboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078889Dokumentnummer
JJR_19900726_OGH0002_0040OB00093_9000000_003