RS OGH 1990/7/26 4Ob93/90

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Veröffentlicht am 26.07.1990
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Rechtssatz

Wird der Eindruck erweckt, die Erlangung eines Gratis-Biers werde durch den Kauf der Zeitschrift ermöglicht oder doch erleichtert, wird dadurch auch zum Ausdruck gebracht, daß diese Gratisgabe mit der Zeitschrift gewährt werde, also - wegen der Abhängigkeit der Nebenleistung vom Abschluß eines Hauptgeschäftes - eine Zugabe sei (ÖBl 1979,66; ÖBl 1989,112 uva). Damit wird eine Zugabe nur angekündigt, nicht aber gewährt und ebensowenig auch angeboten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078889

Dokumentnummer

JJR_19900726_OGH0002_0040OB00093_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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