RS OGH 1990/8/7 15Ns11/90, 15Ns8/00, 14Os2/21g

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Veröffentlicht am 07.08.1990
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Norm

StPO §72

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß mehrere Richter des abgelehnten Oberlandesgerichtes an Entscheidungen beteiligt waren, die nicht den Intentionen des Angeklagten entsprachen, kann eine Befangenheit sämtlicher Mitglieder dieses Gerichtshofes nicht abgeleitet werden (15 Ns 21/87 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096805

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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