Norm
StPO §72Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß mehrere Richter des abgelehnten Oberlandesgerichtes an Entscheidungen beteiligt waren, die nicht den Intentionen des Angeklagten entsprachen, kann eine Befangenheit sämtlicher Mitglieder dieses Gerichtshofes nicht abgeleitet werden (15 Ns 21/87 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096805Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.03.2021