Norm
StPO §33 ARechtssatz
Die Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist das ausschließliche Recht des Generalprokurators (Zurückweisung einer von einem Strafgefangenen eingebrachten "Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 33 Abs 2 StPO").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096313Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.11.2019