Norm
StGB §43a Abs2Rechtssatz
Eine Strafteilung mit dem Ergebnis, daß sowohl die Geldstrafe als auch die Freiheitsstrafe unbedingt verhängt wird, ist jedenfalls unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091935Dokumentnummer
JJR_19900828_OGH0002_0130OS00089_9000000_001