Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Baut der Arbeitnehmer Löschroutinen in von ihm entwickelte EDV - Programme ein, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ihn nicht nur die von ihm entwickelten Programme sondern fast alle Programme, diverse Hilfsprogramme und auch betriebssystem - ähnliche Funktionen löschen, ist er vertrauensunwürdig (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Dienstverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, ADV, Informatik, Programmierer, Löschung, Manipulation, Computer, Software, Betriebssystem, Daten, BeschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029767Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00157_9000000_001