Norm
AngG §23 ICRechtssatz
Leistungen, die einem Dienstnehmer nur als Gelegenheit seines Dienstverhältnisses von Dritten zufließen, die aber nicht Bestandteil des geschuldeten Entgelts sind, sind zwar als Einkommen des Dienstnehmers anzusehen, aber in die Ermittlung des arbeitsrechtlichen Entgeltanspruches nicht einzubeziehen (vgl Schrank, Rechtsprobleme der Berechnung der Abfertigung, ZAS 1990/1 ff, 5; Arb 9464 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abfertigung, Bemessungsgrundlage, Berechnung, Bemessung, Grundlage, Angestellte, Höhe, Ausmaß, Umfang, Gehalt, Lohn, Einrechnung, Anrechnung, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028613Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010