RS OGH 1990/9/4 15Os83/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1990
beobachten
merken

Norm

StGB §159 Abs1 Z1

Rechtssatz

Mit dem (objektiven) Eintritt der Zahlungsfähigkeit ist das Vergehen nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB vollendet; danach kommt eine (weitere) Verwirklichung dieses Tatbestands nicht mehr in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095356

Dokumentnummer

JJR_19900904_OGH0002_0150OS00083_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten