RS OGH 1990/9/4 15Os78/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1990
beobachten
merken

Norm

StPO §265
StPO §289

Rechtssatz

Die kassatorische Entscheidung über den Strafausspruch (auf Grund einer zu Gunsten des Angeklagten erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde) hat notwendigerweise die Aufhebung auch eines Beschlusses gemäß § 265 StPO zur Folge; (auch) insoweit ist im zweiten Rechtsgang das Verschlimmerungsverbot zu beachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0098573

Dokumentnummer

JJR_19900904_OGH0002_0150OS00078_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten