Norm
StPO §296 Abs3Rechtssatz
Eine gemeinsame Entscheidung über eine Berufung eines Angeklagten mit einer Nichtigkeitsbeschwerde eines anderen Angeklagten, der zwar unter derselben Aktenzahl, nicht aber mit demselben Erkenntnis verurteilt wurde, kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100539Dokumentnummer
JJR_19900906_OGH0002_0120OS00049_9000000_001