Norm
UWG §7 CRechtssatz
Auch im Rahmen einer satirischen Betrachtung, die sich bekanntermaßen ua des Mittels der Übertreibung bedient - weshalb jedermann die damit verbundenen Äußerungen auf den in ihnen enthaltenen Tatsachenkern zurückführt - darf aber ein Mitbewerber oder sein Erzeugnis nicht in unsachlicher Weise pauschal herabgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079378Dokumentnummer
JJR_19900911_OGH0002_0040OB00118_9000000_002