Norm
ABGB §918 IVaRechtssatz
Ist der WEB seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft bisher nachgekommen, so ist die Annahme, die laut Vorvertrag geschuldete Eigentumsübertragung an den WEB sei, ohne daß sie dies zu vertreten hätte, nachträglich unmöglich geworden, trotz Konkurseröffnung und nicht ausreichender Kreditwürdigkeit des WEB in bezug auf das Förderungsdarlehen, noch nicht gerechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0038159Dokumentnummer
JJR_19900911_OGH0002_0050OB00066_9000000_002