Norm
StGB §304 Abs4Rechtssatz
Die Grenze, bis zu welcher ein Geschenk an einen Beamten oder leitenden Angestellten als ein bloß geringfügiger Vermögensvorteil zu beurteilen ist, ist - unter sinngemäßer Heranziehung jenes Richtwertes, der nach der neueren Rechtsprechung für die Geringwertigkeit einer Sache oder die Geringfügigkeit eines Schadens oder einer Tatfolge gilt - mit etwa 1.000,- Schilling anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096186Dokumentnummer
JJR_19900911_OGH0002_0140OS00087_9000000_002