Norm
UWG §7 CRechtssatz
Nicht von § 7 UWG erfaßt sind das Behaupten und Verbreiten solcher Tatsachen, die erweislich wahr sind. Auch eine an sich der Wahrheit entsprechende geschäftsschädigende Behauptung ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Wettbewerb hinreichenden Anlaß hat, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden, und sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält; eine unsachliche oder unnötige Herabsetzung der Leistungen eines Mitbewerbers ist demnach sittenwidrig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, PauschalherabsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079432Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018