Norm
StPO §312 Abs2Rechtssatz
§ 312 Abs 2 StPO betrifft den Fall der Idealkonkurrenz (Tateinheit) mehrerer Delikte, zielt aber nicht auf die Beurteilung der Tat nach einem anderen als dem in der Anklageschrift angeführten Strafgesetz ab. Einer solchen abweichenden Beurteilung kann nur durch eine entsprechende Eventualfrage Rechnung getragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100802Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2011