Norm
EO §393 Abs1Rechtssatz
Kann der Gegner der gefährdeten Partei nur einen Teil des Sicherungsantrages abwehren, dann hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten in jenem Ausmaß, in dem er im Provisorialverfahren erfolgreich war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0005667Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022