RS OGH 1990/9/12 9ObA185/90 (9ObA186/90 - 9ObA189/90)

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Veröffentlicht am 12.09.1990
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Norm

ZPO §226 IV

Rechtssatz

Auch wenn die Forderungen im Konkurs der das Unternehmen des Beklagten fortführenden GmbH anerkannt wurden und nach dem IESG gesichert sind, muß dem Arbeitnehmer ein Rechtsschutzbedürfnis an der Inanspruchnahme des Beklagten als Arbeitgeber (mit der Behauptung, eine Übernahme der Arbeitsverträge durch die GmbH sei nicht erfolgt) zugebilligt werden.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 185/90
    Entscheidungstext OGH 12.09.1990 9 ObA 185/90
    Veröff: SZ 63/154 = RZ 1993,100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0037621

Dokumentnummer

JJR_19900912_OGH0002_009OBA00185_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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