Norm
AVG §42Rechtssatz
Bei einer Änderung des Projektes - auch wenn sie in die Form einer projektändernden Auflage gekleidet ist - ist der Beteiligte nicht daran gehindert, eine dadurch bewirkte Verletzung seiner Rechte ungeachtet des bisherigen Unterlassens von Einwendungen geltend zu machen. Erhebliche Änderungen in der Projektgestaltung führen dazu, daß eine eingetretene Präklusion wieder wegfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049782Dokumentnummer
JJR_19900912_OGH0002_0010OB00024_9000000_001