RS OGH 1990/9/12 1Ob24/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1990
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Norm

AVG §42

Rechtssatz

Bei einer Änderung des Projektes - auch wenn sie in die Form einer projektändernden Auflage gekleidet ist - ist der Beteiligte nicht daran gehindert, eine dadurch bewirkte Verletzung seiner Rechte ungeachtet des bisherigen Unterlassens von Einwendungen geltend zu machen. Erhebliche Änderungen in der Projektgestaltung führen dazu, daß eine eingetretene Präklusion wieder wegfällt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049782

Dokumentnummer

JJR_19900912_OGH0002_0010OB00024_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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