Norm
CMR Art17 Z1Rechtssatz
Höhere Gewalt liegt nicht vor, wenn ein Ereignis nicht außergewöhnlich ist (hier: Diebstähle und Raubüberfälle im südlichen Bereich Italien).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0073830Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.06.2012