Norm
ARÜG §6Rechtssatz
Zeiten der Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Entgelt können nicht als Ersatzzeiten im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 ASVG angerechnet werden, weil auch gegenwärtig die Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084777Dokumentnummer
JJR_19900918_OGH0002_010OBS00263_9000000_002