RS OGH 1990/9/20 4Ob159/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1990
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Norm

UWG §2 D2

Rechtssatz

Eine Irreführung durch die Angabe von "statt-Preisen" liegt auch dann vor, wenn der neue Preis nicht für die gleiche, bisher angebotene Ware gilt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078375

Dokumentnummer

JJR_19900920_OGH0002_0040OB00159_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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