Norm
ABGB §863 MRechtssatz
Die von der Frau unmittelbar vor der Scheidung ihrer Ehe zustimmend zur Kenntnis genommene Erklärung des ( versicherten ) Mannes, er nehme den Scheidungsgrund des Ehebruches "nicht ernst" und wolle mit ihr ungeachtet der Scheidung "wie bisher als Ehegatte" zusammenleben ist kein Unterhaltsvertrag iS des § 258 Abs 4 ASVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0014600Dokumentnummer
JJR_19900925_OGH0002_010OBS00276_9000000_002