RS OGH 1990/9/25 5Ob529/90

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Norm

AuslBG §2 Abs3
AuslBG §18

Rechtssatz

Person im Sinne des § 2 Abs 3 (hier: lit b) ist auch der Inhaber des Betriebes, in dem der Ausländer bei Verwendung nach den Bestimmungen des § 18 beschäftigt wird (in dem hier zu beurteilenden Fall wurden die nach § 18 AuslBG (auf Grund eines Werkvertrages) nach Österreich entsandten Arbeiter in diesem Sinn in dem Betrieb der Ausgleichsschuldnerin gemäß § 2 Abs 3 lit b beschäftigt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052095

Dokumentnummer

JJR_19900925_OGH0002_0050OB00529_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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