RS OGH 1990/9/25 10ObS276/90, 10ObS297/91, 10ObS262/94, 10ObS174/10a, 10ObS16/14x, 10ObS132/16h

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Norm

ASVG §258

Rechtssatz

Die bloße - wenn auch noch so lange und bis zum Tod des Versicherten dauernde - nichteheliche Lebensgemeinschaft mit einem Versicherten (im Sinne eines eheähnlichen Zustandes, nach dem typischen Erscheinungsbild des Zusammenlebens von Ehegatten) eröffnet nach dem Tod des Versicherten keinen Anspruch auf Witwenpension.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085158

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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