Norm
IPRG §10Rechtssatz
Dem "Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation; das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, ihre Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht.
Anmerkung
Bem: Vgl auch RIS-Justiz RS0077038.Entscheidungstexte
Schlagworte
Personalstatut, SitzstatutEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0077060Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019