RS OGH 1990/9/26 2Ob604/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1990
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Norm

AußStrG §2 Abs2 Z1 B
AußStrG §2 Abs2 Z5 F

Rechtssatz

Dem Pflegschaftsgericht ist es nicht gestattet dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einen Auftrag dahingehend zu erteilen, dem bestellten Abwesenheitskurator von ihm verlangte Auskünfte zu erteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0005865

Dokumentnummer

JJR_19900926_OGH0002_0020OB00604_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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