Norm
AußStrG §2 Abs2 Z1 BRechtssatz
Dem Pflegschaftsgericht ist es nicht gestattet dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einen Auftrag dahingehend zu erteilen, dem bestellten Abwesenheitskurator von ihm verlangte Auskünfte zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0005865Dokumentnummer
JJR_19900926_OGH0002_0020OB00604_9000000_001