Norm
Haager Minderjährigenschutzabk Art2Rechtssatz
Ein Eingriff in ein Gewaltverhältnis, das in dem Staat, dem der Minderjährige angehört (hier: Deutschland) kraft Gesetzes besteht, ist in dem Ausmaß zulässig, in welchem das Heimatrecht selbst Eingriffe in das gesetzliche Gewaltverhältnis zulässt (Einräumung eines Besuchsrechtes durch ein österreichisches Gericht zulässig, wenn ein persönlicher Umgang des nichtehehlichen Kindes mit dem Vater dem Wohle des Kindes dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0074276Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.09.2011