RS OGH 1990/9/26 2Ob603/90, 10Ob355/97x, 10Ob54/14k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1990
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Norm

UVG §4 Z3
UVG §8

Rechtssatz

Es ist nicht gerechtfertigt, bei der Gewährung von Haftvorschüssen hinsichtlich des Beginnes der Leistung eine Ausnahme von der Regelung des § 8 UVG zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076281

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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