Norm
ZPO §50Rechtssatz
Wird das Ersturteil vom Obersten Gerichtshof nicht wiederhergestellt, sondern kommt es zu einer davon abweichenden Sachentscheidung, ist ein Kostenrekurs weder zu behandeln noch zu honorieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0035930Dokumentnummer
JJR_19900926_OGH0002_009OBA00201_9000000_001