Norm
MedienG §26Rechtssatz
§ 26 MedG bedarf einer teleologischen Reduktion dahin, daß unter "Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstigen Beiträgen und Berichten" nur solche anzusehen sind, die ihrem Inhalt nach als redaktionelle Beiträge verstanden werden können. Das trifft aber auf einen einer Zeitung beigelegten Prospekt, in welchem - wie hier - Bücher oder sonstige Waren zu bestimmten Preisen angeboten werden, nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0067768Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016