Norm
MedienG §26Rechtssatz
Ist aber die vom Gesetzgeber befürchtete Irreführung nicht zu befürchten, dann liegt kein Verstoß gegen § 26 MedG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0067702Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016