Norm
StGB §1Rechtssatz
In bezug auf strafprozessuale Vorschriften ist die Schließung einer unbeabsichtigten Regelungslücke im Wege der Analogie generell zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0088780Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2015