Norm
MRG §21 Abs1 Z4Rechtssatz
Der Vermieter kann die Kosten einer angemessenen Versicherung des Hauses gegen Brandschaden als Betriebskosten auf die Mieter überwälzen, auch wenn diese angemessene Versicherung eine höhere Versicherung erfordert als bloß diejenige, die den Ausschluß des Einwandes der Unterversicherung zur Folge hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070177Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.12.2014