Norm
UWG §9 C3aRechtssatz
Dem Kauf von Kraftfahrzeugen geht regelmäßig ein kritischer Vergleich der in Frage kommenden Fabrikate und Typen voran, so daß wegen der dabei aufgewendeten Aufmerksamkeit auch kleinere Unterschiede der Kennzeichen der Hersteller auffallen und die Gefahr von Verwechslungen beseitigen können. - "quattro" - "Quadra".
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079293Dokumentnummer
JJR_19901023_OGH0002_0040OB00061_9000000_003