Norm
ABGB §6Rechtssatz
Wird in einer kollektivvertraglichen Verfallsregelung das Wort "Verjähren" gebraucht, kann daraus allein noch nicht erschlossen werden, daß zur Wahrung dieser Frist gerichtliche Geltendmachung erforderlich ist (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0008876Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2011