Norm
ABGB §1151 IDRechtssatz
Die gesetzlichen Differenzierungen bei einzelnen Sonderregelungen lassen sich dahin verallgemeinern, daß es bei der Anrechnung von Karenzzeiten auf einzelne von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängige Ansprüche darauf ankommen sollte, wem der Grund für das Unterbleiben der Dienstleistung zugerechnet wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Sphärentheorie, Einrechnung, Bemessung, Berechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Abfertigung, Urlaubsanspruch, Zurechnung, Dienstzeit, KarenzierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028378Dokumentnummer
JJR_19901024_OGH0002_009OBA00269_9000000_002