Norm
StGB §142 Abs2 GaRechtssatz
Das drohende Umringen eines Passanten, dessen Abdrängen in einen Hauseingang und die bloße Androhung körperlicher Gewalt (deren tatsächlicher Einsatz sich auf das bloße Abdrängen beschränkte) liegen noch unter der Erheblichkeitsschwelle jener räuberischen Gewaltanwendung, auf die § 142 Abs 2 StGB abstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094352Dokumentnummer
JJR_19901024_OGH0002_0110OS00097_9000000_003