RS OGH 1990/10/24 9ObA270/90, 9ObA77/00i, 8Ob175/02x, 8ObA165/02a, 9ObA139/02k, 8ObA117/03v, 8ObA119

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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Norm

BBO allg
BB - PO allg
DisziplinarO ÖBB 1979 allg
DO ÖBB allg

Rechtssatz

Nach herrschender Auffassung bringt der jeweilige ÖBB - Bedienstete seinen Unterwerfungswillen dadurch hinlänglich zum Ausdruck, dass er den im Verleihungsschreiben enthaltenen ausdrücklichen Hinweis, dass "auf das Dienstverhältnis die DO... in ihrer letzten Fassung sowie die sonstigen für die Beamten der ÖBB jeweils geltenden Bestimmungen Anwendung finden", widerspruchslos zur Kenntnis nimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052618

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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