Norm
BBO allgRechtssatz
Nach herrschender Auffassung bringt der jeweilige ÖBB - Bedienstete seinen Unterwerfungswillen dadurch hinlänglich zum Ausdruck, dass er den im Verleihungsschreiben enthaltenen ausdrücklichen Hinweis, dass "auf das Dienstverhältnis die DO... in ihrer letzten Fassung sowie die sonstigen für die Beamten der ÖBB jeweils geltenden Bestimmungen Anwendung finden", widerspruchslos zur Kenntnis nimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052618Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018