RS OGH 1990/10/24 1Ob674/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1990
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1201
ABGB §1313a IIIf

Rechtssatz

Durch die Beschäftigung eines Konzipienten in einer in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Rechtsanwaltskanzlei wird ein äußerer Tatbestand geschaffen, der die Zurechnung eines schädigenden Aktes durch den Konzipienten an sämtliche Mitglieder der Anwaltssozietät auch dann rechtfertigt, wenn der Rechtsanwaltsanwärter nur Konzipient eines der in der Gesellschaft vereinigten Rechtsanwälte ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019503

Dokumentnummer

JJR_19901024_OGH0002_0010OB00674_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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