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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Eingabe mangels Legitimation; keine Genehmigung der Beschwerdeführung durch den für die Einschreiterin bestellten SachwalterSpruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Begründung:
In einem nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Schriftsatz erklärte die Einschreiterin, Beschwerde in einer "Kammerrechtssache nach dem Ärztekammergesetz" zu erheben.
In der Folge gab der für die Einschreiterin bestellte Sachwalter bekannt, daß er die Beschwerdeführung nicht genehmige.
Die Eingabe war daher mangels Legitimation zur Beschwerdeführung zurückzuweisen (s. zB. VfGH 9.6.1998, B2538/97;
6.3. 1995, B2863/94).
Dies konnte gem. §19 Abs3 Z2 lite VerfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B39.2000Dokumentnummer
JFT_09999074_00B00039_00