Norm
AußStrG §14 Abs1Rechtssatz
Bei der Frage, ob das Kindeswohl durch eine Übersiedlung gefährdet ist, handelt es sich um eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden kann, wenn die Grundsätze des Pflegschaftsverfahrens gewährt wurden, insbesondere darauf Bedacht genommen wurde, daß durch die Entscheidung das Wohl der Kinder nicht gefährdet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0006998Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.12.2011