RS OGH 1990/10/30 15Os79/90, 12Os138/94 (12Os139/94)

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Veröffentlicht am 30.10.1990
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Norm

StGB §130

Rechtssatz

Zum wesentlichen Begriffsinhalt des Bandendiebstahls gehört jedenfalls der Zusammenschluß von mindestens drei Personen mit dem Vorsatz der wiederholten Begehung selbständiger, im voraus nicht näher oder nur der Art nach bestimmter und nicht bloß geringfügiger Diebstähle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094285

Dokumentnummer

JJR_19901030_OGH0002_0150OS00079_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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